WEITERES ZUM ERBRECHT

Anwaltskanzlei

WISSENSWERTES: ERBRECHT IN DORTMUND

Jährlich werden mehr als 200 Milliarden Euro in Deutschland vererbt oder verschenkt. So kommt meist jeder einmal in die Rolle des Erben oder Erblassers. Auch wer im Moment nicht daran denken mag, sollte seinen Nachlass rechtzeitig regeln. Damit im Ernstfall zu dem traurigen Ereignis nicht noch Erbstreitigkeiten den Familienfrieden belasten. Das ist im Vorfeld mit der professionellen Hilfe eines Anwalts für Erbrecht leicht zu vermeiden. Zwar kann jeder einfach und schnell sein Testament erstellen, doch wer sich noch nie mit dem Erbrecht befasst hat, macht da schnell Fehler. Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach ist Anwältin für Erbrecht und unterstützt Sie bei der Erstellung eines Testaments, Erbvertrages oder einer Schenkung. Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht berät Sie dank Ihrer umfangreichen Erfahrung kompetent und umfassend in allen Dingen des deutschen Erbrechts. Haben Sie Fragen oder aktuell etwas dringend zu klären bezüglich Ihres Erbteils, dann vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin in unserer Dortmunder Kanzlei und verschenken Sie keine wertvolle Zeit. Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach vertritt Sie regional in Dortmund und Umgebung, aber auch bundesweit.

Fragen, die Sie an Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach haben könnten:

Benötigen Sie ein Testament, oder können Sie auch ohne Testament aufgrund Ihres gesetzlichen Erbteils erben? Wie ist dabei das Erbrecht des Ehegatten, die Erbfolge unter Geschwistern, was ist der gesetzliche Erbteil oder besteht nur ein Recht auf ein Pflichtteil?

Wenn Sie der Erblasser sind, dann besprechen Sie mit Ihrer Anwältin für Erbrecht doch auch die verschiedenen Arten an Testamenten. Sollten Sie mit Ihrem Partner ein Berliner Testament abschließen oder kann Ihnen ein Erbvertrag doch einige interessante Vorteile bezüglich Ihrer eigenen Betreuung bescheren?

Wer ein behindertes Kind hat, will das nach seinem eigenen Tod auch gut versorgt wissen. Mit einem Behindertentestament ist diese Fürsorge möglich.

Wann Ihre Anwältin für Erbrecht als Testamentsvollstreckerin fungieren sollte:

In Deutschland wächst die Anzahl der alleinstehenden, kinderlosen Menschen ständig. Gerade diese Personen sollten sich damit befassen, wer nach dem eigenen Tod den Nachlass regelt und sich zum Beispiel um hinterbliebene Haustiere kümmert. Tiere können nach deutschem Recht nicht als Erben eingesetzt werden. Wer seinem Haustier aber trotzdem eine sichere Zukunft bieten will, sollte seine Hinterlassenschaft an eine Auflage knüpfen. So kann zum Beispiel ein Tierheim oder eine Person zum Erben bestimmt werden, mit der Auflage, sich nach dem Tod des Erblassers um dessen Tiere zu kümmern. Eine zusätzliche Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bietet die Sicherheit, dass die Wünsche des Erblassers nach dessen Tod umgesetzt werden.

Sie wissen oder vermuten, dass der Erblasser verschuldet ist, was tun?

Das Erbe ausschlagen? Wie geht das und wie lange haben Sie Zeit dazu? Deshalb informieren Sie sich rechtzeitig und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Dortmunder Kanzlei, bevor es zu spät ist.

IHR ANSPRECHPARTNER DR. ANDREA HUPACH
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