ERBRECHT

Anwaltskanzlei

ANWALTSKANZLEI IN BÜROGEMEINSCHAFT IN DORTUMUND: ERBRECHT

Sie trauern und müssen sich nunmehr um zig Angelegenheiten, die mit dem Ableben eines geliebten Menschen zusammen hängen, kümmern? Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach wird mit Ihnen gemeinsam den weiteren Weg beschreiten und erläutern, wie Ihre erbrechtliche Stellung ist und welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Ob sie Erbe/Erbin, Pflichtteilsberechtigte/r, Vermächtnisnehmer/in oder Nießbrauchsberechtigte/r sind. Welche Quote am Nachlass Ihnen zufällt, ob etwaige Schenkungen eine Rolle spielen und welche Legitimation Sie gegenüber Banken u.a. benötigen. Zudem, ob die Beantragung eines Erbscheines erforderlich ist. Bei Überschuldung eines Nachlasses sind genauso Schritte einzuleiten, damit Sie nicht persönlich dafür haften. Sei es durch die Ausschlagung der Erbschaft oder durch andere Maßnahmen. Sie möchten im Vorfeld die beste Regelung für die von Ihnen ausgewählten Menschen treffen, die Sie bedenken möchten und vor allem Auseinandersetzungen zwischen geliebten Menschen vermeiden? Sie wollen, dass bestimmte Angehörige so wenig wie möglich erhalten? Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach zeigt Ihnen die entsprechenden Möglichkeiten auf. Sei es durch die Erstellung eines Testaments/ Erbvertrages, die Gestaltung von Vermächtnissen oder Nießbrauchsrechten.

IHR ANSPRECHPARTNER DR. ANDREA HUPACH HIER ERFAHREN SIE WEITERES
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