SOZIALRECHT

Anwaltskanzlei

SOZIALRECHT IN DORTMUND

Das Sozialrecht hat in seinen wesentlichen Kernbereichen das Ziel der Absicherung der Versicherten gegen die Gefahren der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Sie möchten als gesetzlich Versicherter/Versicherte in der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung verschiedene Sozialleistungen bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern geltend machen, wie u.a. Arbeitslosengeld, Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten aber auch Krankengeld und Pflegegeld oder haben bei Behinderungen, Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen Nachteilsausgleiche, die Anerkennung einer Berufskrankheit oder Rehabilitationsleistungen beantragt, die abgelehnt wurden. Dann steht Ihnen für die Beratung und die Durchsetzung von Sozialleistungsansprüchen im Wege des Widerspruchs oder einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht Herr Rechtsanwalt Dieter Otto als Fachanwalt für Sozialrecht gern zur Verfügung.

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