FAMILIENRECHT

Anwaltskanzlei

FAMILIENRECHT DORTMUND:
MYTHEN UM
EHE UND TRENNUNG

Das Familienrecht in Dortmund ist auch deshalb ein komplexes Gebiet, weil es um die Ehe und die Scheidung einige hartnäckige juristische Mythen gibt. Der Glaube daran kann eine (nötige) Trennung und die nachfolgenden Regelungen erschweren. Lassen Sie uns die bedeutendsten dieser Mythen untersuchen.

Eheringe als Besitzstand im Familienrecht

IRRTUM ZUM BESITZSTAND IN DER EHE

Bei Menschen, die sich mit der Thematik noch nicht näher befasst haben, herrscht der latente Irrglaube vor, durch die Ehe würde beiden Ehepartnern das Gesamtvermögen plötzlich hälftig gehören (und müsse daher bei einer Scheidung auch hälftig geteilt werden). Dem ist keinesfalls so. Die Ehepartner leben nach ihrer Hochzeit in einer Zugewinngemeinschaft. Diese bedeutet, dass ihnen nur das gemeinsam gehört, was sie gemeinsam und zum Zwecke ihrer gemeinsamen Lebensführung anschaffen. Etwas anderes müssten sie per Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren. Doch selbst mit Ehevertrag bewertet das Gesetz die Zugewinngemeinschaft sehr hoch. Das bedeutet: Es ist extrem schwer, per Ehevertrag dieses grundsätzliche Konstrukt zuungunsten eines Partners auszuhebeln. Einzelfälle stellen sich beim Familienrecht in Dortmund freilichkomplex dar. Es geht beispielsweise um die Firma eines Ehepartners oder um materiellen Besitz, der zu einem speziellen Hobby gehört und den der ausübende Partner explizit aus eigenem Geld und ohne Benachteiligung der Familie angeschafft hat. Diese Einzelfälle müssen genau untersucht werden, um sie angemessen darzustellen.

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MYTHOS UM DIE GEMEINSAMEN SCHULDEN

Ehepartner haften keinesfalls automatisch für alle Schulden, die ein Partner angehäuft hat. Es muss sich um Schulden handeln, die der gemeinsamen Lebensführung gedient haben. Auch hierbei gibt es nicht unbedingt einen Automatismus. Sollte nur ein Ehepartner einen Kreditvertrag unterschrieben und der andere nicht einmal gebürgt haben, könnte der alleinige Kreditnehmer unter Umständen für die Schulden allein haften. Hierbei werden wir im Familienrecht Dortmund durchaus mit unklaren und daher strittigen Fällen konfrontiert. Drei Szenarien bieten sich zur Veranschaulichung an, bei denen jeweils nur ein Ehepartner den Kredit aufnahm:

icon familienrecht

Die Familie hat mit dem Kredit einen gemeinsamen Urlaub unternommen. Das Familiengericht wird dazu tendieren, dies als gemeinsame Schulden zu betrachten.

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Es wurde eine Küche angeschafft. Diese sollte der Partner behalten, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Wenn das nicht möglich ist, muss eine spezielle Regelung des Verkaufs / der Kreditablösung / der Auslöse eines Partners gefunden werden.

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Es handelt sich um einen Kredit für ein spezielles Hobby eines Partners. Diesen muss er allein tilgen, Ehe hin oder her.

Wiederum kann ein Ehevertrag neue Fakten schaffen, wenn die Ehepartner die Gütergemeinschaft gewählt haben. Das bietet sich an, wenn eine gemeinsame Firma betrieben wird. Hier können tatsächlich beide Partner relativ automatisch gemeinsam für die Schulden (der Firma) haften.

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DER EHEVERTRAG IM FAMILIENRECHT DORTMUND

Nicht selten ist das Familienrecht Dortmund mit Fällen befasst, in denen es um die irrtümlich vermutete, automatische gegenseitige Vertretungsbefugnis von Ehepartnern geht. Dieser Irrtum kann schwerwiegende Folgen haben, nämlich etwa auf dem Gebiet der Patientenverfügung. Es gibt aber diesen Automatismus nicht. Im Familienrecht beschränkt sich der gesetzliche Vertretungskreis auf die Eltern-Kind-Beziehung. Wenn Ihr Partner Sie vertreten soll, müssen Sie ihm hierzu eine Vollmacht ausstellen – sogar dann, wenn er nur Ihre Post in Empfang nehmen soll. 


Diese genannten Mythen betreffen die Ehe. Zur Scheidung herrschen mindestens ebenso viele Irrtümer vor, zu denen wir Sie gern beraten und aufklären. Sie betreffen unter anderem das Trennungsjahr, die Kosten einer Scheidung, die Dauer des Verfahrens (vermeintlich in Relation zur Dauer der Ehe) und vor allem die neuen Sorge- und Umgangsrechtsregelungen. Holen Sie sich hierzu rechtzeitig anwaltliche Expertise ein!

MYTHOS UM DIE VERTRETUNGSBEFUGNIS

Wir arbeiten Ihnen selbstverständlich gern einen Ehevertrag aus, doch er ist für das Eingehen einer Ehe weder zwingend noch in jedem Fall vorteilhaft. Hier entdecken wir einen weiteren Mythos zur Ehe: Viele Menschen glauben, man solle sich in der heutigen, sehr komplexen Zeit ohne einen Ehevertrag gar nicht mehr auf eine Ehe einlassen. Das stimmt aus unserer Sicht nicht.

Das deutsche Familienrecht schützt die Interessen beider Ehepartner durch kluge, auf sehr langer Erfahrung basierende Gesetze hinreichend. Das bedeutet: Ohne die Besonderheiten einer Firma (entweder eines oder beider Partner), einer zu erwartenden gigantischen Erbschaft eines Partners, eines kostspieligen Hobbys oder der Spielsucht eines Partners, die ihn in den Ruin treiben könnte, müssen Sie über einen Ehevertrag vielleicht gar nicht nachdenken. Das Konstrukt der Zugewinngemeinschaft schützt Ihr Vermögen und Ihre Interessen. Selbst die genannten Eventualitäten würden theoretisch nichts daran ändern, doch es gibt natürlich Szenarien, in denen auch wir zu einem Ehevertrag raten.

IHRE PARTNERIN IM FAMILIENRECHT

Andrea Hupach Rechtsanwältin für Familienrecht Dortmund

Sie denken an eine Trennung? Sie haben sich getrennt und müssen finanzielle Angelegenheiten regeln? Sie haben Probleme mit dem Sorgerecht oder mit dem Umgangsrecht nach der Trennung von Ihrem Ehegatten bzw. von dem weiteren Elternteil? Frau Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht - Frau Dr. Andrea Hupach, vertritt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten ab der Trennung, über das Scheidungsverfahren und in den sog. Folgesachen. Letztere umfassen vor allem das Zugewinnverfahren, d.h. die Aufteilung des Vermögens, oder den Nachscheidungsunterhalt. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen anderen Unterhaltsverfahren -Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder auch nachehelichen Unterhalt, soweit er nicht im Verbundverfahren geltend gemacht wird. Darüber hinaus sind wir für Sie auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Sorgerechtsfragen und damit einhergehende Problematiken im Hinblick auf das Umgangsrecht geht. Wir vertreten Sie nicht nur in Dortmund, vielmehr auch bundesweit.

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Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das alle Rechtsverhältnisse zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern und Verwandten regelt. Bei Trennungen von Ehepartnern geht es vor allem um finanzielle Angelegenheiten, Forderungen an den Partner, Unterhaltsansprüche, Abfindungen und um die Sicherung des sogenannten Lebensstandards. Das erfordert eine solche Vielzahl an Regelungen, auch in Bezug auf das Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder, was von einem juristischen Laien auch nicht im Ansatz durchdacht werden kann. Deshalb ist es bei einer Trennung so wichtig, dass Sie von einem kompetenten, erfahrenen Anwalt für Familienrecht umfassend unterstützt werden. Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach ist Fachanwältin für Familienrecht mit jahrelanger Erfahrung. Ihre Anwältin für Familienrecht und Eheverträge, Frau Dr. Andrea Hupach vertritt Sie kompetent und mit viel Engagement bei allen familienrechtlichen Belangen vor Gericht und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Hauptsächlich vor den Familiengerichten in Dortmund, Bochum, Essen und Herne, aber auch bundesweit, wenn Sie es wünschen. Vereinbaren Sie deshalb noch heute einen Beratungstermin in unserer Dortmunder Kanzlei. Durch eine frühzeitige Terminvereinbarung geben Sie Ihrer Fachanwältin für Familienrecht die Möglichkeit, rechtzeitig alles Erforderliche in die Wege zu leiten, bevor es die Gegenseite tut. Schließlich wollen Sie auch nach Ihrer Scheidung noch in gesicherten Verhältnissen leben.

Das vom Gesetzgeber als Voraussetzung für eine Scheidung vorgeschriebene Trennungsjahr macht eine große Anzahl an Regelungen zwischen den Eheleuten erforderlich.


Konkret kümmert sich Ihr Scheidungsanwalt um:

den Scheidungsantrag, Einleitung der Scheidung, Trennung und Auflösung der bestehenden Lebenspartnerschaft. Häufig kommen auch einvernehmliche Scheidungen zustande und wann von einer solchen einvernehmlichen Scheidung abzuraten ist. Zu klären ist außerdem, von wem die Scheidungskosten getragen werden.

Alle den Unterhalt des Ehepartners betreffenden Fragen, während der Trennung als auch nach der Scheidung. Generell steht einem bedürftigen Ehepartner nach der Trennung ein Unterhalt zu. Wenn der bedürftige Ehepartner aber in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt, kann der Unterhalt unter gewissen Umständen auch entfallen. Siehe dazu Quelle | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2016, 4 UF 78/16, Abruf-Nr. 191132|.

Den Unterhalt für die Kinder, wem das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen wird, als auch elterliche Sorge bis hin zum Besuchsrecht und die Wahl der zu besuchenden Schule.

Um die Vermögensauseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern aufgrund der Scheidung, Regelung des ehelichen Zugewinns und des Hausrats.

Des Weiteren ist zu klären, wer in der partnerschaftlichen Wohnung oder der gemeinsamen Immobilie verbleiben darf und wie mit eventuellen Schulden zu verfahren ist. Wie lange das Ehegattensplitting noch in Anspruch genommen werden darf und welche Rentenansprüche mit der Scheidung von dem einen, auf den anderen Ehepartner zu übertragen sind. Die Übertragung von Rentenansprüchen gilt aber nicht uneingeschränkt, wenn der betreffende Ehepartner schwere Straftaten zum Nachteil seines Ehepartners verübt hat.

Unterhaltsfragen und die Regelung des ehelichen Zugewinns, des Hausrats oder anderer Vermögenswerte. Nicht selten sind auch steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

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